Reisepass

Achtung:

Schülerreisen – Österreichische Schüler und Schülerinnen benötigen auch für Schülerreisen ins Ausland einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Nur für Schüler und Schülerinnen aus Drittstaaten gibt es eine Schülerliste gemäß Verordnung der EU (EG) 1932/2006, für die aber die Ausländerbehörde die Bestätigung abgeben muss. Eine rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit der Passbehörde besteht nicht.

Formulare/Online-Amtswege
Hier finden Sie alle Formulare zu Reisepass.
 
Sie können sich durch einen Verständigungsservice zu einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern lassen.

Flüchtlinge, denen in Österreich Asyl gewährt wurde, können einen Konventionsreisepass beantragen. Ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose können unter bestimmten Voraussetzungen einen Fremdenpass erhalten. Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Dokumente für Fremde" auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

Umfangreiche Reiseinformationen (Länderprofil, Sicherheit, zuständige Vertretungsbehörde etc.) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen finden Informationen zur Ausstellung eines Reisepasses im gleichnamigen Kapitel des Themas "Auslandsösterreicher/innen".


Quelle: HELP.gv.at

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