Reisepass
- Sicherheitspass .
- Verwendung des Reisepasses bei Auslandsreisen .
- Reisepass – Neuausstellung .
- Reisepass – Änderungen und Ergänzungen .
- Reisepass – Eintragung von Kindern unter zwölf Jahren .
- Reisepass für Kinder bis zwölf Jahre (Kinderreisepass) .
- Reisepass für Kinder ab zwölf Jahre .
- Reisepass – Verlust oder Diebstahl .
- Notpass .
Schülerreisen – Österreichische Schüler und Schülerinnen benötigen auch für Schülerreisen ins Ausland einen eigenen Reisepass oder Personalausweis . . Nur für Schüler und Schülerinnen aus Drittstaaten gibt es eine Schülerliste gemäß Verordnung der EU (EG) 1932/2006, für die aber die Ausländerbehörde die Bestätigung abgeben muss. Eine rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit der Passbehörde besteht nicht.
Flüchtlinge, denen in Österreich Asyl gewährt wurde, können einen Konventionsreisepass beantragen. Ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose können unter bestimmten Voraussetzungen einen Fremdenpass erhalten. Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Dokumente für Fremde . " auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres . .
Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen finden Informationen zur Ausstellung eines Reisepasses . im gleichnamigen Kapitel des Themas "Auslandsösterreicher/innen".
Quelle: HELP.gv.at

