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Verlassenschaftsverfahren

Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.

Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallaufnahme".

Im Kapitel "Erben" finden Sie ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens.
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Notariatskammer

Quelle: HELP.gv.at

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