Meldung des Todesfalls: Fischereikarte
Hat die Verstorbene/der Verstorbene eine Fischereikarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter), bei der die Fischereikarte gelöst wurde, melden.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer (eventuell Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch).
Hinweis: Die Fischereikarte kann von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden, da sie namentlich und erst nach Ablegung einer Eignungsprüfung ausgestellt wird.
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Quelle: HELP.gv.at

