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Meldung des Todesfalls: Fischereikarte

Hat die Verstorbene/der Verstorbene eine Fischereikarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter), bei der die Fischereikarte gelöst wurde, melden.

Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer (eventuell Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch).

Hinweis: Die Fischereikarte kann von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden, da sie namentlich und erst nach Ablegung einer Eignungsprüfung ausgestellt wird.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion

Quelle: HELP.gv.at

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