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Organe und Mitglieder des Vereins

Die Organe und Mitglieder eines Vereins sowie deren Rechte und Pflichten sind in den Vereinsstatuten, die bereits vor der Vereinsgründung verfasst werden müssen, zu beschreiben.


Organe

Ein Verein muss als juristische Person sogenannte Organe einrichten, und zwar jedenfalls:

  • Die Mitgliederversammlung (häufig Generalversammlung oder Hauptversammlung genannt), die zumindest alle vier Jahre einzuberufen ist
  • Das Leitungsorgan (oft als Vorstand bezeichnet), das aus mindestens zwei Personen bestehen muss

Außerdem hat jeder Verein mindestens zwei Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer zu bestellen. Ein Verein, der zu einem erweiterten Jahresabschluss verpflichtet ist, hat eine Abschlussprüferin/einen Abschlussprüfer zu bestellen.

Hinweis: Ein Verein muss – an Stelle der Einnahmen- und Ausgabenrechnung – einen erweiterten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) ab dem folgenden Rechnungsjahr erstellen, wenn in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren die gewöhnlichen Einnahmen oder gewöhnlichen Ausgaben jeweils höher als drei Millionen Euro waren oder das jährliche Aufkommen an im Publikum gesammelten Spenden jeweils höher als eine Million Euro war.

Für welche Bereiche und Handlungen die einzelnen Vereinsorgane im Verein zuständig sind, ist in den Vereinsstatuten zu regeln.

Die organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter sind zur Vertretung des Vereins nach außen befugt und/oder zeichnungsberechtigt.

Hinweis: Es müssen nicht alle Mitglieder des Leitungsorgans auch organschaftliche Vertreterinnen/Vertreter des Vereins sein.

Die erstmalige Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter kann vor oder nach der Entstehung des Vereins erfolgen. Erfolgt die Bestellung erst nach der Entstehung des Vereins, hat diese innerhalb eines Jahres zu erfolgen, wobei diese Frist auf Antrag verlängert werden kann.


Mitglieder

Es können verschiedene Arten von Mitgliedschaften vorgesehen werden. So ist etwa folgende Unterteilung möglich:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Außerordentliche Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Mitglieder – wie auch Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft – müssen in den Vereinsstatuten festgehalten werden.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres

Quelle: HELP.gv.at

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