Alternativtexte
Jede Grafik erhält eine Textbeschreibung. Screenreader lesen sie vor, Suchmaschinen verstehen den Inhalt.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bezeichnet den ungehinderten Zugang zu Informationen im Internet – unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Für Gemeinden ist das keine Kür, sondern Pflicht. Wir setzen es um, statt es nachzurüsten.
Die Rechtslage
Laut E-Government-Gesetz ist seit 1. Jänner 2008 jede Gemeinde verpflichtet, ihre Homepage barrierefrei zu gestalten. Wir erledigen das für Sie.
Das Internet ist ein ständiger Begleiter geworden. Es leistet Hilfestellung in vielen Bereichen und ist das größte Informationsnetz weltweit. Gerade für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen ist es unerlässlich. Durch eine barrierefreie Internetpräsentation erlangt Ihre Gemeinde bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen das Gefühl, dass sie nicht ausgegrenzt werden.
Welche Landesvorgaben und Fristen für Ihre Gemeinde zusätzlich gelten, sehen wir uns im Erstgespräch gemeinsam an.
Was wir konkret machen
Bei unseren Webseiten berücksichtigen wir Texte zur Beschreibung von Grafiken, eine gute Auswahl an Farbkombinationen, klar strukturierte Seiten und eine leicht bedienbare Navigation.
Jede Grafik erhält eine Textbeschreibung. Screenreader lesen sie vor, Suchmaschinen verstehen den Inhalt.
Leicht bedienbare, klar strukturierte Navigation – vollständig mit der Tastatur erreichbar.
Eine gute Auswahl an Farbkombinationen, damit Texte auch bei Sehschwäche und am Handy in der Sonne lesbar bleiben.
Saubere Überschriften-Hierarchie und eine Sitemap – Bürger finden schneller, Suchmaschinen auch.
Volltextsuche und Schriftvergrößerung sind bei uns Standard, wie zum Beispiel in Wildon umgesetzt.
Barrierefreier Code ist schlanker Code: kürzere Ladezeiten, schnellere Wartung, weniger Probleme im Browser.
Häufige Fragen
Sie wissen nicht, wie barrierefrei Ihre bestehende Seite ist? Wir sehen sie uns an und sagen Ihnen, was fehlt.
Laut E-Government-Gesetz ist seit 1. Jänner 2008 jede Gemeinde verpflichtet, ihre Homepage barrierefrei zu gestalten. Welche zusätzlichen Landesvorgaben und Fristen für Ihre Gemeinde konkret gelten, klären wir im Erstgespräch – die Rechtslage ist je Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.
Nein. Barrierefreiheit ist bei uns Teil der Umsetzung, keine eigene Position im Angebot. Nachträglich in eine bestehende, nicht barrierefreie Seite eingebaut wird es dagegen fast immer teurer als von Anfang an.
Nein. Eine barrierefreie Seite ist für alle besser bedienbar: bessere Lesbarkeit am Handy, klarere Struktur, kürzere Ladezeiten und bessere Auffindbarkeit über Suchmaschinen. Ältere Bürgerinnen und Bürger profitieren besonders.
Nur wenn Sie beim Einpflegen ein paar Regeln einhalten – Alternativtexte bei Bildern, Überschriften in der richtigen Reihenfolge, sprechende Linktexte, Dokumente als durchsuchbares PDF. Genau das ist Teil unserer Einschulung.
Interesse?
Wir sehen uns Ihre bestehende Gemeinde-Website an und sagen Ihnen offen, wo sie steht. Rufen Sie an: +43 3452 - 214 214