Gemeinde-Websites aus der Steiermark – seit über 20 Jahren

Barrierefreiheit

Barrierefreie Gemeinde-Homepage

Barrierefreiheit bezeichnet den ungehinderten Zugang zu Informationen im Internet – unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Für Gemeinden ist das keine Kür, sondern Pflicht. Wir setzen es um, statt es nachzurüsten.

Die Rechtslage

Seit 1. Jänner 2008 verpflichtend

Laut E-Government-Gesetz ist seit 1. Jänner 2008 jede Gemeinde verpflichtet, ihre Homepage barrierefrei zu gestalten. Wir erledigen das für Sie.

Das Internet ist ein ständiger Begleiter geworden. Es leistet Hilfestellung in vielen Bereichen und ist das größte Informationsnetz weltweit. Gerade für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen ist es unerlässlich. Durch eine barrierefreie Internetpräsentation erlangt Ihre Gemeinde bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen das Gefühl, dass sie nicht ausgegrenzt werden.

Welche Landesvorgaben und Fristen für Ihre Gemeinde zusätzlich gelten, sehen wir uns im Erstgespräch gemeinsam an.

  • Steigerung der Reichweite
  • Verbesserte Auffindung durch Suchmaschinen
  • Verkürzung der Ladezeiten
  • Vereinfachte Bedienung
  • Schnelle Wartung
  • Vereinbar mit neuesten Browsertechnologien

Was wir konkret machen

Barrierefreiheit ist Handwerk, kein Häkchen

Bei unseren Webseiten berücksichtigen wir Texte zur Beschreibung von Grafiken, eine gute Auswahl an Farbkombinationen, klar strukturierte Seiten und eine leicht bedienbare Navigation.

Alternativtexte

Jede Grafik erhält eine Textbeschreibung. Screenreader lesen sie vor, Suchmaschinen verstehen den Inhalt.

Bedienbare Navigation

Leicht bedienbare, klar strukturierte Navigation – vollständig mit der Tastatur erreichbar.

Farben und Kontraste

Eine gute Auswahl an Farbkombinationen, damit Texte auch bei Sehschwäche und am Handy in der Sonne lesbar bleiben.

Klare Struktur

Saubere Überschriften-Hierarchie und eine Sitemap – Bürger finden schneller, Suchmaschinen auch.

Volltextsuche

Volltextsuche und Schriftvergrößerung sind bei uns Standard, wie zum Beispiel in Wildon umgesetzt.

Schnelle Seiten

Barrierefreier Code ist schlanker Code: kürzere Ladezeiten, schnellere Wartung, weniger Probleme im Browser.

Häufige Fragen

Barrierefreiheit in der Gemeinde

Sie wissen nicht, wie barrierefrei Ihre bestehende Seite ist? Wir sehen sie uns an und sagen Ihnen, was fehlt.

Sind Gemeinden zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Laut E-Government-Gesetz ist seit 1. Jänner 2008 jede Gemeinde verpflichtet, ihre Homepage barrierefrei zu gestalten. Welche zusätzlichen Landesvorgaben und Fristen für Ihre Gemeinde konkret gelten, klären wir im Erstgespräch – die Rechtslage ist je Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.

Kostet Barrierefreiheit extra?

Nein. Barrierefreiheit ist bei uns Teil der Umsetzung, keine eigene Position im Angebot. Nachträglich in eine bestehende, nicht barrierefreie Seite eingebaut wird es dagegen fast immer teurer als von Anfang an.

Bringt Barrierefreiheit nur Menschen mit Behinderung etwas?

Nein. Eine barrierefreie Seite ist für alle besser bedienbar: bessere Lesbarkeit am Handy, klarere Struktur, kürzere Ladezeiten und bessere Auffindbarkeit über Suchmaschinen. Ältere Bürgerinnen und Bürger profitieren besonders.

Bleibt die Seite barrierefrei, wenn wir selbst Inhalte pflegen?

Nur wenn Sie beim Einpflegen ein paar Regeln einhalten – Alternativtexte bei Bildern, Überschriften in der richtigen Reihenfolge, sprechende Linktexte, Dokumente als durchsuchbares PDF. Genau das ist Teil unserer Einschulung.

Interesse?

Barrierefreiheit prüfen lassen

Wir sehen uns Ihre bestehende Gemeinde-Website an und sagen Ihnen offen, wo sie steht. Rufen Sie an: +43 3452 - 214 214

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